Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
DU kannst die AEB auch als PDF downloaden.
§ 1 - Allgemeines, Geltungsbereich
§ 2 - Vertragsschluss
§ 3 - Lieferzeit und Lieferverzug
§ 4 - Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
§ 5 - Preise und Zahlungsbedingungen
§ 6 - Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt
§ 7 - Mangelhafte Lieferung
§ 8 - Lieferantenregress
§ 9 - Produzentenhaftung
§ 10 - Verjährung
§ 11 - Rechtswahl und Gerichtsstand
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten (nachfolgend: „Verkäufer“). Die AEB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend "Ware" genannt), unabhängig davon, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Die AEB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Verkäufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf ihre Geltung hinweisen müssen.
(3) Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers dessen Lieferungen vorbehaltlos annehmen.
(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Verkäufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AEB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Verkäufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Schriftform.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften dienen lediglich der Klarstellung. Auch ohne eine entsprechende Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(1) Unsere Bestellung gilt frühestens mit Abgabe oder Bestätigung in Textform als verbindlich. Der Verkäufer hat uns auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) sowie auf Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen. Andernfalls gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb von 2 Wochen in Textform zu bestätigen oder insbesondere durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen (Annahme).
Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf unserer Annahme.
§ 3 Lieferzeit und Lieferverzug
(1) Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Sofern die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie zwei Wochen ab Vertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich in Textform zu informieren, wenn vereinbarte Lieferzeiten aus welchen Gründen auch immer voraussichtlich nicht eingehalten werden können.
(2) Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Absatz 3 bleiben unberührt.
(3) Befindet sich der Verkäufer in Lieferverzug, sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware je vollendeter Kalenderwoche des Lieferverzugs zu verlangen, insgesamt jedoch höchstens 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Die Vertragsstrafe kann neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes verlangt werden. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Nehmen wir die verspätete Leistung an, behalten wir uns die Geltendmachung der Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung vor.
§ 4 Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
(1) Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands frei Haus an den in der Bestellung angegebenen Bestimmungsort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung an unseren Geschäftssitz in 76275 Ettlingen. Der jeweilige Bestimmungsort ist zugleich Erfüllungsort (Bringschuld).
(3) Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum, Inhalt der Lieferung, Artikelnummer und Anzahl sowie unserer Bestellkennung (Datum und Nummer) beizufügen. Fehlt der Lieferschein oder ist dieser unvollständig, haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Zahlung nicht zu vertreten.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Annahme steht es gleich, wenn wir uns im Annahmeverzug befinden.
(5) Für den Eintritt unseres Annahmeverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer hat uns seine Leistung auch dann ausdrücklich anzubieten, wenn für eine Mitwirkungshandlung unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart wurde. Geraten wir in Annahmeverzug, kann der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), stehen dem Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn wir uns zur Mitwirkung verpflichtet haben und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten ist.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
(2) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, umfasst der Preis sämtliche Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich etwaiger Transport- und Haftpflichtversicherung).
(3) Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.
(4) Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Der Anspruch des Verkäufers auf Verzugszinsen bleibt unberührt. Für den Eintritt unseres Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung durch den Verkäufer erforderlich.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Verkäufer zustehen.
(6) Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
§ 6 Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt
(1) An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produkt-beschreibungen sowie sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Rechte vor. Diese Unterlagen dürfen ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verwendet werden und sind nach Durchführung des Vertrags unaufgefordert an uns zurückzugeben. Gegenüber Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort und erlischt erst, wenn und soweit die darin enthaltenen Informationen allgemein bekannt geworden sind.
(2) Die Übereignung der Ware auf uns erfolgt unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Kaufpreises. Jegliche erweiterten, verlängerten oder sonstigen Eigentumsvorbehalte des Verkäufers werden ausgeschlossen. Ein gegebenenfalls wirksam vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt nur bis zur vollständigen Bezahlung der jeweils gelieferten Ware.
(1) Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware sowie bei sonstigen Pflichtverletzungen des Verkäufers, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Dies gilt insbesondere bei: Falsch- und Minderlieferungen, unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitungen sowie sonstigen Pflichtverletzungen des Verkäufers.
(2) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten insbesondere diejenigen Produktbeschreibungen, die durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung Vertragsbestandteil geworden sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Dabei ist unerheblich, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verkäufer oder vom Hersteller stammt.
(3) Abweichend von § 442 Abs. 1 S 2 BGB stehen uns Mängelansprüche auch dann uneingeschränkt zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
(4) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 377, 381 HGB mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die im Rahmen der Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Prüfung einschließlich der Lieferpapiere sowie im Rahmen einer stichprobenartigen Qualitätskontrolle erkennbar sind (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- oder Minderlieferungen, soweit eine Annahme vereinbart ist). Sofern keine weitergehende Untersuchungspflicht besteht, richtet sich der Umfang der Prüfung danach, was nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist.
Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt eine Mängelanzeige als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels beim Verkäufer eingeht.
(5) Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht nach, sind wir berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Wir können vom Verkäufer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen oder einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen ist oder für uns unzumutbar ist, insbesondere bei besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden. Der Verkäufer ist in diesen Fällen unverzüglich zu informieren, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
(6) Im Übrigen sind wir bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Daneben stehen uns die gesetzlichen Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz zu.
(1) Gesetzliche Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette, insbesondere gemäß §§ 478, 479 BGB, stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, von dem Verkäufer diejenige Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im konkreten Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht gemäß § 439 Abs. 1 BGB bleibt hiervon unberührt.
(2) Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch einschließlich etwaiger Aufwendungsersatzansprüche gemäß §§ 478 Abs. 3, 439 Abs. 2 BGB, anerkennen oder erfüllen, werden wir den Verkäufer hierüber informieren und ihn unter kurzer Darlegung des Sachverhalts zur Stellungnahme auffordern. Erfolgt keine Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung erzielt, gelten die von uns tatsächlich gewährten Leistungen an den Abnehmer als dem Abnehmer geschuldet. Dem Verkäufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
(1) Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich, ist er verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer auch die Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter ergeben, einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Verkäufer – soweit möglich und zumutbar – informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(1) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die dreijährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren im Übrigen nicht, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
(3) Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich der Regelungen zur Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn gelten im gesetzlichen Umfang für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung gemäß §§ 195, 199 BGB, sofern nicht die Anwendung der kaufrechtlichen Verjährungsfristen m Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften einer Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts entgegenstehen, bleiben diese unberührt.
(2) Ist der Verkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz in 76275 Ettlingen. Wir sind jedoch berechtigt, den Verkäufer auch am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung zu verklagen.
Grafische Gestaltung
Grafische & technische Konzeption, Programmierung
Haftungsausschluss (Disclaimer)
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Wir sind als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.
Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
