Lebensfreude in Bewegung

Leistungsfähige Mitarbeiter - leistungsfähiger Betrieb!

"Return on Investment!"- investieren SIE in IHR Potenzial!

Die heutige Arbeitswelt ist geprägt durch Komplexität und Unsicherheit, beschleunigte Arbeitsprozesse, steigende Arbeitsverdichtung und hohen Wettbewerbsdruck. Unvorhersehbare Ereignisse wie die Corona-Pandemie zeigen zusätzlich, wie wichtig agile, resiliente und selbstregulationsfähige Mitarbeiter sind. 

Besonders im Fokus stehen dabei Menschen mit erhöhter Reizoffenheit, die überdurchschnittlich viel wahrnehmen, Verantwortung übernehmen und qualitativ hochwertig arbeiten - gleichzeitig jedoch ein erhöhtes Risiko für Überlastung, Stressakkumulation und Erschöpfung tragen, wenn ihr Regulationssystem nicht gezielt unterstützt wird.

Wie ist IHR Unternehmen hier aufgestellt? Was tun SIE konkret um IHRE Arbeitgeberattraktivität im Bereich Gesundheitsförderung zu stärken - und insbesondere, um leistungsstarke Mitarbeitende mit erhöhter Reizoffenheit nachhaltig zu unterstützen?

Als Expertin für ganzheitliche Stress- und Selbstregulation unterstütze ich Unternehmen dabei, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit IHRER Mitarbeitenden durch gezieltes Training von Entspannungsverfahren, körperorientierter Aktivierung, Mikropausen - Strategien und Resilienzförderung nachhaltig zu sichern.

Gerne erarbeite ich mit IHNEN ein individuell auf IHR Unternehmen zugeschnittenes Angebot. 

Handeln SIE proaktiv, um den Gesundheitszustand und damit die Leistungsfähigkeit IHRER Belegschaft zu erhalten bzw. zu verbessern. Fördern SIE die soziale Handlungskompetenz und Persönlichkeit IHRER Mitarbeitenden und steigern SIE gleichzeitig die Arbeitszufriedenheit in IHREM Unternehmen. Reduzieren Sie IHREN Krankenstand und erhöhen SIE gleichzeitig IHREN Gewinn! Unternehmen, die der Gesundheit IHRER Beschäftigten eine priorisierte Rolle einräumen, klettern im Ranking der Arbeitgeberattraktivität!

Bereit für Veränderung? Nutzen SIE jetzt IHRE Chance und gleichzeitig den Steuerfreibetrag in Höhe von 600 EUR pro Mitarbeiter/-in und Jahr für betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG. Vereinbaren SIE einen persönlichen Termin, um weitere Einzelheiten gemeinsam zu besprechen. Ich freue mich auf SIE und IHRE Mitarbeiter.

Tipp: Der Steuerfreibetrag gilt nur dann, wenn die Arbeitgeberleistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht werden. Falls die Leistungen unter Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn oder durch Umwandlung (Umwidmung) des vereinbarten Arbeitslohns erbracht werden, sind sie nicht steuerfrei!


"Wer am Gipfel des Baumes Früchte sehen will, der nähre seine Wurzeln" (Johann Gottfried von Herder)