Leistungsfähigkeit nachhaltig stärken
Stress reduzieren, Klarheit gewinnen, Leistungsfähigkeit sichern
Die heutige Arbeitswelt ist geprägt durch Komplexität und Unsicherheit, beschleunigte Arbeitsprozesse, steigende Arbeitsverdichtung und hohen Wettbewerbsdruck. Unvorhersehbare Ereignisse wie die Corona-Pandemie zeigen zusätzlich, wie wichtig agile, resiliente und selbstregulationsfähige Mitarbeiter sind.
Besonders im Fokus stehen dabei Menschen mit erhöhter Reizoffenheit, die überdurchschnittlich viel wahrnehmen, Verantwortung übernehmen und qualitativ hochwertig arbeiten - gleichzeitig jedoch ein erhöhtes Risiko für Überlastung, Stressakkumulation und Erschöpfung tragen, wenn ihr Regulationssystem nicht gezielt unterstützt wird.
Wie ist IHR Unternehmen hier aufgestellt? Was tun SIE konkret um IHRE Arbeitgeberattraktivität im Bereich Gesundheitsförderung zu stärken - und insbesondere, um leistungsstarke Mitarbeitende mit erhöhter Reizoffenheit nachhaltig zu unterstützen?
Als Expertin für ganzheitliche Stress- und Selbstregulation unterstütze ich Unternehmen dabei, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit IHRER Mitarbeitenden durch gezieltes Training von Entspannungsverfahren, körperorientierter Aktivierung, Mikropausen-Strategien und Resilienzförderung nachhaltig zu sichern.
Ich erarbeite gemeinsam mit IHNEN ein individuell auf IHR Unternehmen zugeschnittenes Angebot. So handeln SIE proaktiv für die Gesundheit IHRER Mitarbeitenden und erhalten oder steigern IHRE Leistungsfähigkeit. Gleichzeitig fördern SIE soziale Kompetenz und persönliche Entwicklung, erhöhen die Arbeitszufriedenheit und reduzieren Fehlzeiten.
Unternehmen, welche die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden priorisieren, stärken nicht nur ihre Teams, sondern auch die Attraktivität als Arbeitgeber.
Bereit für Veränderungen? Nutzen SIE jetzt IHRE Chance und profitieren SIE gleichzeitig vom Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung in Höhe von 600 EUR pro Mitarbeitendem und Jahr nach § 3 Nr. 34 EStG. Vereinbaren SIE einen persönlichen Termin, um weitere Einzelheiten gemeinsam zu besprechen. Ich freue mich darauf, SIE und IHR Team kennenzulernen.
Tipp: Der Steuerfreibetrag gilt nur dann, wenn die Arbeitgeberleistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht werden. Falls die Leistungen unter Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn oder durch Umwandlung (Umwidmung) des vereinbarten Arbeitslohns erbracht werden, sind sie nicht steuerfrei!